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 ARCHITEKTUR+STADTFÜHRUNGEN: KÖLN RHEINAUHAFEN  & SCHÄL SICK 

 

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arcTourLIVE ist der Internetauftritt für Architektur+Stadtführungen des Architekten Stefan Valder, Mitglied des BDB Köln.
Copyright-Inhaber für sämtliche auf dieser Webseite veröffentlichten Fotos, Zeichnungen und Skizzen, bzw. Verfasser aller Texte ist - falls nicht anders gekennzeichnet:

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zur Steuer veranlagt beim Finanzamt Düren, NRW 
St.Nr.: 207/5249/3139

 

Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen erkläre ich, dass keines der abgebildeten oder dargestellten Gebäude im Rheinauhafen von mir stammt. Eine ausgewählte Liste von dargestellten Gebäuden und ihrer zugehörigen Urheber / Architekten finden Sie unter dem Menüpunkt "links / architekten"

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, eine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Schematische Darstellungen, z.B. eines Tragwerks, sind vereinfacht dargestellt und müssen nicht in jedem Punkt maßstabs- oder detailgetreu mit dem Original übereinstimmen.

Für Schäden die aus der Verwendung von Informationen oder Bildmaterial dieser Seiten entstehen, kann daher auch in keinem Fall Haftung übernommen werden.

Bilder und Texte dürfen ausschliesslich für den privaten Gebrauch benutzt / kopiert werden.

Jegliche kommerzielle Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers / Urhebers.

Öffentlichen nicht-privatwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen, ihren Schülern und Lehrpersonal wird eine kostenfreie Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken gestattet, vorausgesetzt es erfolgt eine entsprechende Quellenangabe.
 

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Die mir übermittelten Daten behandle ich vertraulich. Sie werden lediglich zur Abwicklung des jeweiligen Vorgangs oder auf Wunsch für weitere Informationszwecke gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Für Hinweise auf eingeschlichene Fehler auf dieser Webseite bin ich dankbar und bitte freundlich um Korrektur!

 

QUELLENANGABE:

Den Inhalten dieser Webseite und der Führungen liegen umfangreiche fachliche Studien und Recherchen zugrunde. Eine kleine Liste inhaltlich signifikanter Quellen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) folgt hier:


Für den RHEINAUHAFEN:

1) "Neue City am Strom" - Dokumentation der Stadt Köln zum städte- baulichen Ideenwettbewerb für den Rheinauhafen von 1992

2) "Großstädte von morgen - Internationale Strategien des Stadtumbaus" - von Prof. Harald Bodenschatz (TU Berlin), Braun-Verlag

3) "Köln - Seine Bauten: Der Rheinauhafen", J.P. Bachem Verlag

4) "Der Masterplan für Köln - Abert Speers Vision für die Innenstadt von Köln" - Hrsg. Paul Bauwens-Adenauer und Ulrich S. Soénius - Greven Verlag

5) Beiträge aus der "dbz" www.dbz.de (für die Kölner Messe-City - s. Führung)

 

Für die SCHÄL SICK / RECHTSRHEINISCHES KÖLN:

1) "Rechtsrheinische Perspektiven - Stadtplanung und Städtebau im postindustriellen Köln von 1990 bis 2030" - DOM Publishers (Mai 2011), herausgegeben von Bernd Streitberger u. Anne Luise Müller
2) Webseite: "www.rheinische Industriekultur.de" vom Verein Rheinische Industriekultur e.V. unter Leitung von Prof. Walter Buschmann

3) "Architekturführer Rechtsrheinisches Köln", DOM publishers (Juni 2011), herausgegeben von Bernd Streitberger u. Anne Luise Müller

4) Webseite "www.koelnmesse.de" -> Bauten & Geschichte des alten und neuen Messegeländes

5) Webseite "www.deutz.de", Webseite der Fa. Deutz AG -> Gechichte & Persönlichkeiten der Motorenfabrik Deutz / Klöckner Humboldt Deutz / Deutz AG

6) Webseite der Stadt Köln "www.koeln.de" -> Mülheimer Süden inkl. Hafen - Die Entwurfsergebnisse

6) www.planorama.eu für den Rhein-Boulevard  

 

Als Informationsquellen dienten ferner im allgemeinen:

- www.koelnarchitektur.de

- www.rheinauhafen-koeln.de
 

und viele weitere.
 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

 

1.  Anfragen (unverbindlich) und Buchungen (verbindlich):

1.1   Anfragen und Buchungen können über das Kontaktformular der Webseite www.arctourlive.de, per Email an info@arctourlive.de oder telefonisch (0160-8043017) erfolgen.

1.2   Verbindliche Buchungen können nur vorgenommen werden wenn der fällige Betrag bis spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der Führung überwiesen wurde.

1.3  Für Anfragen bitte Angaben zu folgenden Punkten machen:

• Ansprechpartner (Anschrift, Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)

• Gewünschtes Datum und Tageszeit (Führungen können frühestens um 9:30 beginnen und müssen bis spätestens 20:00 beendet sein.)

• Voraussichtliche Teilnehmerzahl

• Bei Gruppen: Art und Größe der Gruppe (privat o. gewerblich etc.)

1.4  Bei gebuchten Führungen sollte die Gruppenstärke 25 Personen nicht überschreiten. Größere Gruppen können nur angenommen und geteilt werden, wenn eine Kollegin / ein Kollege zu dem gewünschten Termin zusätzlich zur Verfügung stehen kann. Zu diesem Zweck sollte bei größeren Gruppen ab 26 Teilnehmern eine frühzeitige Anfrage erfolgen.
 

 

2.  Gruppenführungen

2.1  Gruppen und Kleingruppen können gesonderte Termine buchen.  Für Privatpersonen gilt die Honorartabelle Tab.2 (Menüpunkt “FÜHRUNGEN“ der Webseite). Gewerbliche Kunden können ein Honorar über die gegebenen Kontaktmöglichkeiten vereinbaren.

2.2 Stornierungen: Sie können von einer gebuchten Führung zurücktreten. Dies sollte im Interesse der Beweisführung schriftlich geschehen.

Bei Rücktritt von gebuchten Gruppenführungen entsteht bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin eine Gebühr /Ausfallentschädigung von 25%, mindestens jedoch 25 €. Bei einem Rücktritt bis 24 Stunden vor dem Termin werden 60% des vereinbarten Honorars fällig, mindestens jedoch 60 €, danach der volle Betrag.

Für Privatpersonen, insbesondere Kleingruppen und bei kurzfristiger Anfrage können sinnvollerweise abweichend andere Regelungen in Absprache getroffen werden.

2.3   Sollte der gebuchte Gästeführer aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder ähnlicher nicht vorhersehbare Ereignisse nicht zur Verfügung stehen können, bemüht sich der Veranstalter einen geeigneten Vertreter zu stellen, kann dafür aber keine Garantie übernehmen.

2.4   Bei Hochwasser, Schnee- und Eisglätte, Sturm oder sonstigem Unwetter können Führungen naturgemäß ebenfalls nicht durchgeführt werden.

2.5   Bei Ausfall einer Gruppenführung aufgrund der unter 2.3 und 2.4 aufgeführten Bedingungen wird der volle zuvor vereinbarte Betrag ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bzw. nicht fällig. Sämtliche darüber hinaus entstandene Kosten, wie etwa für die An- und Abfahrt werden nicht erstattet.

2.6   Tritt ein Unwetter erst nach mehr als der Hälfte einer Führung ein und die Führung muss infolgedessen abgebrochen werden und kann auch nicht nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden, gilt die Führung als gehalten und das Honorar wird in voller Höhe fällig. (Anm.: Im Rheinauhafen besteht die Möglichkeit, sich an einigen Stellen vorübergehend unterzustellen, wenn Bewohner oder sonstige Nutzer des Rheinauhafens dadurch nicht beeinträchtigt werden.)

2.7   Bei mäßig schlechtem Wetter – dazu zählen Regen und Kälte - wird die Führung gehalten. Sorgen sie in dem Fall bitte für die passende Kleidung.

2.8   Trifft eine Gruppe verspätet zu einem gebuchten Termin ein, so kann der Gästeführer die Führung entsprechend kürzer gestalten, um nachfolgende Termine nicht zu gefährden. Wenn es möglich ist, in solch einem Fall die Führung zeitlich nach hinten zu verschieben, so kann das in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen.

Ist die Verspätung so groß dass auch eine verkürzte Führung nicht mehr abgehalten werden kann, verfällt der Anspruch auf die Führung und das Honorar wird in voller Höhe fällig.
Werden bei grösseren Gruppen weitere Gästeführer notwendig, so gilt: Die Gästeführer warten bei Verspätung bis zu 20 Minuten, danach haben sie die Möglichkeit, die Führung bei anhaltendem Honoraranspruch zu Lasten des Kunden zu stornieren.

2.9  Bei grösseren Gruppenführungen wird daher eine Anzahlung / Sicherheit erforderlich in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars bis spätestens eine Woche vor Führungsbeginn. Für Ausfall / Rücktritt bzw. evtl. Rücküberweisungen bereits gezahlter Beträge gelten die Punkte wie vor.
Bei Ausfall einer Gruppenführung aufgrund der unter 2.4 aufgeführten Bedingungen haben auch die Guides keinen Anspruch auf Honorar.

 

 

3. Führungen für Einzelgäste

3.1 Einzelgäste können an offenen Führungen teilnehmen; diese finden bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Teilnehmerzahl für offene Führungen ist auf 25 Personen beschränkt.

3.2 Private Einzelgäste können auch ausserhalb der angebotenen offenen Führungen Termine vereinbaren, es gelten dann die Konditionen für Kleingruppen. 

 

 

4.  Leistungen:

4.1  Die Führungen dauern ca. 1,5 Stunden. Die Wegführung kann aktuellen Erfordernissen angepasst und variiert werden, insbesondere wenn zeitgleich weitere Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden.

4.2  Im Preis sind keine Eintrittsgelder für im Hafen ansässige Museen oder andere Veranstaltungsorte enthalten. Ebenfalls sind keine eventuell anfallenden Parkgebühren für die Nutzung der Tiefgarage oder Fahrausweise im VRS enthalten.

 

 

5.  Haftung:

5.1  Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigenes Risiko. Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer selbst. Überprüfen Sie bitte Ihre bestehenden Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtvers).

5.2   Bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet der jeweilige Verursacher.

5.3  Der Zugang zu sämtlichen an der Route der Führungen befindliche Baustellen ist nicht gestattet. 

5.4   Eltern / Erziehungsberechtigte (EB) haften für ihre / ihnen anvertraute Kinder im Sinne der gültigen gesetzlichen Regelung.
Kinder und Jugendliche können nur in Begleitung Erziehungsberechtigter teilnehmen.

5.5   Für Schäden durch Dritte (nicht an den Führungen Teilnehmende) können keinerlei Schadensersatzforderungen gegen den jeweiligen Tour-Leiter oder die RVG (Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft) geltend gemacht werden.

 

 

6    Ausschluss / Nichtteilnahme:

6.1  Alkoholisierten oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehenden Personen wird eine Teilnahme im Interesse der anderen Teilnehmer und des Vortragenden selbst nicht gestattet.

6.2  Teilnehmer die sich im Lauf der Führung auffällig störend verhalten bzw. die zu Beginn der Führung mitgeteilten, wenigen Regeln wiederholt missachten, können unverzüglich ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts.

6.3  Haustiere - z.B. Hunde - können nur bei Einwilligung des jeweiligen Gästeführers vor Ort mitgenommen werden, besser wäre eine vorherige Absprache. Es ist für einen Tour-Leiter nicht einzuschätzen, welche Tiere problemlos sind und welche nicht. In abschätzbaren Fällen (Blindenhund z.B.) ist eine Mitnahme problemlos möglich, es besteht aber kein genereller Anspruch darauf.

 

 

7    Bezahlung:

7.1  Offene Führungen werden in der Regel bei Veranstaltungsbeginn vor Ort bezahlt.

7.2 Gruppen privater Teilnehmer zahlen - wie Teilnehmer der offenen Führungen - vor Ort in bar.

7.3 Gruppen gewerblicher Kunden: Bezahlung auf Rechnung ohne Abzug

7.4 Buchungsbestätigungen können nur bei Vorabüberweisung des vereinbarten Betrags ausgestellt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Punkte 2.2 bis 2.8.

 

 

8    Datenschutz:

8.1  Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin für die Kundenbetreuung verwendet werden. Kunden die eine Datenspeicherung nicht wünschen, geben dies bitte an. Das Einverständnis zur Datenspeicherung kann auch nachträglich jederzeit widerrufen werden.

8.2  Die Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

9    Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nichtige Bestimmungen sind durch ihnen am nächsten kommende gültige Bestimmungen zu ersetzen.

 

 

Stefan Valder, Mai 2014